Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Einzelrichterverfahren den SV Waldhof Mannheim wegen schwerwiegender Ausschreitungen durch Anhänger beim DFB‑Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026 sanktioniert. Als zentrale Maßnahmen wurden eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sowie die Anordnung, zwei Liga‑Heimspiele der ersten Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen, verhängt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt; damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Bis zu 40.000 Euro dieses Betrags darf der Klub für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Zusätzlich sprach das Gericht umfangreiche organisatorische und sicherheitstechnische Auflagen aus, darunter Regelungen zum Personen‑ und Kartenkreis, Anforderungen an die Ordner‑Qualifizierung und Vorgaben zur Stadionbelegung, die der Verein nachweislich umzusetzen hat.
Die Sanktionen fußen auf festgestellten Vorfällen während und nach der Begegnung gegen den 1. FC Kaiserslautern. Dem Verfahren zufolge zündeten oder verschossen Mannheimer Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände, es kam zum Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld und zur Verbrennung einer Gästefahne. Nach regulärer Spielzeit wurden nach den Feststellungen mindestens 20 Raketen auf das Spielfeld geschossen; etwa 30 vermummte Personen drangen in den Innenraum ein und griffen Einsatzkräfte an. Mehrere Personen wurden verletzt; der Spielverlauf erlitt erhebliche Unterbrechungen, unter anderem verzögerte sich der Beginn der zweiten Halbzeit wegen starker Rauchentwicklung. Vor diesem Hintergrund ordnete das Sportgericht neben den strafenden Maßnahmen auch präventive Schritte an, etwa die Nachweispflicht zur Qualifizierung von Ordnern und strikte Zutrittsregelungen für die betroffenen Heimspiele.
Hintergrund und Gegenstand des Urteils
Das Urteil des DFB‑Sportgerichts beruht auf einer Anklageerhebung durch den DFB‑Kontrollausschuss wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens von Waldhof‑Anhängerinnen und ‑Anhänger im Zusammenhang mit dem DFB‑Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026, davon zwei in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst. Die dokumentierten Vorfälle reichten von massiver Verwendung pyrotechnischer Mittel über das Werfen von Gegenständen bis hin zu tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte und dem Eindringen von Vermummten in den Innenraum.
In der Entscheidungsbegründung betonte das Sportgericht die Schwere der Geschehnisse, die zu Verletzten und zu erheblichen Unterbrechungen der Begegnung führten. Das Urteil verfolgt sowohl eine abschreckende als auch eine präventive Zielsetzung: Neben der Ahndung der Vorfälle soll der Verein zu konkreten Maßnahmen verpflichtet werden, um die Sicherheit bei künftigen Spielen nachhaltig zu erhöhen.
Konkrete Sanktionen und finanzieller Verwendungsrahmen
Die Hauptsanktion ist eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Der Verein darf bis zu 40.000 Euro dieses Betrags für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, um unmittelbar in Prävention und Sicherheitsverbesserungen investieren zu können.
Zusätzlich ordnete das Sportgericht an, dass zwei Liga‑Heimspiele der ersten Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen sind. Für das zweite der beiden Spiele wurde die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses bis zum 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt, um dem Verein zeitlich begrenzte Chancen zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen zu geben.
SV Waldhof Mannheim gegen 1. FC Kaiserslautern
Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf die Vorfälle beim DFB‑Pokalspiel zwischen dem SV Waldhof Mannheim und dem 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026. Die im Verfahren zusammengeführten Berichte, Aussagen sowie polizeiliche und ordnungsdienstliche Protokolle bildeten die Grundlage für die Feststellungen des Sportgerichts.
Auf dieser Grundlage begründete das Sportgericht die verhängten Sanktionen, die sowohl strafende als auch ordnende Komponenten enthalten und darauf abzielen, Verantwortlichkeiten klarzustellen sowie präventive Maßnahmen zu erzwingen.
21. August 2026 · DFB‑Pokal · Vorfallsanalyse
Vor und während der Partie am 21. August 2026 zündeten oder verschossen Mannheimer Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände; die Folge war eine starke Rauchentwicklung, die den Anpfiff der zweiten Halbzeit um knapp vier Minuten verzögerte. Während und nach dem Spiel wurden zusätzliche Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und eine Fahne des 1. FC Kaiserslautern verbrannt.
Nach Ende der regulären Spielzeit schossen Mannheimer Anhänger nach den Feststellungen unter anderem mindestens 20 Raketen auf das Spielfeld; zahlreiche Fahnen und Becher wurden in den Innenraum geworfen, wobei ein Spieler des Gastvereins getroffen wurde. Etwa 30 vermummte Personen drangen in den Innenraum vor und griffen die zurückdrängenden Polizeikräfte mit Pyrotechnik sowie Wurfgegenständen an. Mehrere Personen erlitten Verletzungen; die Verlängerung konnte erst nach einer längeren Unterbrechung wieder aufgenommen werden. Diese dokumentierten Abläufe sind zentraler Gegenstand der Begründung des Sportgerichts für die verhängten Maßnahmen.
Rechtskraft, betroffene Spiele und unmittelbare Folgen
Das Urteil wurde vom Verein akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Als unmittelbar betroffenes Ligaspiel nannte das Sportgericht das nächste Drittligaspiel von Waldhof Mannheim gegen die TSG Hoffenheim II am 25. Oktober 2026; dieses Spiel soll unter den festgelegten Zutrittsregelungen mit teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Für die Umsetzung des Zuschauerteilausschlusses legte das Gericht präzise Regeln fest: Zutritt erhalten nur bestimmte Dauerkarteninhaber für definierte Blöcke, Stehplatz‑Dauerkarteninhaber aus nicht beteiligten Bereichen, Inhaber von VIP‑ und Schiedsrichterkarten sowie Anhänger des Gastvereins; weiterer Kartenverkauf ist ausgeschlossen. Zudem müssen auf der Haupttribüne die ersten zehn Zuschauerreihen freigehalten werden. Die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses für das zweite der angeordneten Spiele wurde bis zum 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt.
Ordner‑Qualifizierung und organisatorische Auflagen
Das Sportgericht verpflichtete Waldhof Mannheim, bis zum 30. Juni 2027 die Qualifizierung von 250 Ordnern nachzuweisen. Diese Vorgabe soll die Einsatzqualität des Ordnungsdienstes erhöhen und künftige Eskalationen durch besser geschulte Personen verhindern.
Darüber hinaus muss der Verein eine Reihe organisatorischer und sicherheitstechnischer Maßnahmen umsetzen und dies gegenüber dem DFB und den zuständigen Behörden belegen. Dazu zählen die Einhaltung der Kartenvergaberegeln, die Sicherstellung bestimmter Stadionbereiche und die Umsetzung weiterer vom Gericht benannter Vorgaben zur Gefahrenabwehr.
