Das Sportgericht des Deutschen Fußball‑Bundes (DFB) hat am 24. September 2026 ein Urteil gegen Fortuna Düsseldorf verkündet. Gegen den Verein wurde wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger — konkret wegen des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen während des Auswärtsspiels in Mannheim — eine Geldstrafe in Höhe von 7.750 Euro verhängt. (assets.dfb.de) (dfb.de) Der Bescheid nennt genau 31 gezündete pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Fackeln und Rauchkörper) während der Partie am 7. August 2026 im Carl‑Benz‑Stadion. Dem Verein wurde gleichzeitig gestattet, bis zu 3.100 Euro der Strafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden; ein Nachweis über diese Aufwendungen muss bis zum 31.03.2027 erbracht werden. Die Entscheidung ist nach Angaben des Sportgerichts rechtskräftig. (assets.dfb.de)

Das Urteil wurde im schriftlichen Verfahren durch den stellvertretenden Vorsitzenden des DFB‑Sportgerichts gefällt; die Entscheidung dokumentiert die rechtliche Verantwortlichkeit des Vereins für das Verhalten seiner Zuschauer und stützt sich auf die Berichte der DFB‑Sicherheitsbeobachtung. Die Begründung verweist auf die einschlägigen Paragraphen der DFB‑Rechts‑ und Verfahrensordnung und auf den Strafzumessungsleitfaden des Kontrollausschusses. (assets.dfb.de) Fortuna Düsseldorf ist in den vergangenen Monaten mehrfach Gegenstand sportgerichtlicher Entscheidungen gewesen; in der Saison wurden dem Verein bereits andere Geldstrafen auferlegt, was die wiederholte Auseinandersetzung mit Pyrotechnik und Ordnungswidrigkeiten unterstreicht. (Frühere Entscheidungen und Geldstrafen sind ebenfalls in der DFB‑Dokumentation aufgeführt.) (dfb.de)

Das Urteil im Überblick

Das DFB‑Sportgericht verhängte am 24.09.2026 gegen Fortuna Düsseldorf eine Geldstrafe in Höhe von 7.750 Euro wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger. Grundlage der Sanktion war ein Bericht der DFB‑Sicherheitsbeobachtung über den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen während der Partie in Mannheim. (assets.dfb.de) (dfb.de) Die schriftliche Entscheidung nennt die konkrete Strafzumessung, die Kostenentscheidung sowie die Möglichkeit für den Verein, einen Teil der Strafe (bis zu 3.100 Euro) für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis über derartige Aufwendungen ist bis zum 31.03.2027 zu erbringen. (assets.dfb.de) Das Urteil ist nach Angaben des DFB rechtskräftig; das Verfahren war ein Einzelrichterverfahren, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist. (assets.dfb.de) Diese Zusammenfassung stützt sich auf die veröffentlichte Urteilsniederschrift des DFB‑Sportgerichts.

Tatbestand: Welche Vorfälle werden im Urteil genannt?

In der Begründung listet das Sportgericht detailliert die einzelnen Vorkommnisse: Insgesamt 31 pyrotechnische Gegenstände wurden im Düsseldorfer Zuschauerbereich gezündet — darunter bengalische Fackeln und Rauchkörper — zu verschiedenen Spielminuten (unter anderem in der 12., 14., 15., 16., 56., 58., 65., 70., 71., 81., 86. und 87. Minute). Das Gericht betont, dass das Entzünden solcher Gegenstände eine erhebliche Gefahr für im Stadion befindliche Personen darstellt und deshalb verboten ist. (assets.dfb.de) Die Dokumentation im Urteil verweist auf die einschlägige DFB‑Rechts‑ und Verfahrensordnung, nach der Vereine für das Verhalten ihres Zuschauerpersonals verantwortlich sind; daraus ergibt sich die Grundlage für die Geldbuße und die Verfahrenskostenlast des Vereins. (assets.dfb.de) Die schriftliche Niederschrift nennt darüber hinaus die rechtlichen Normen, die für die Verantwortlichkeit des Vereins maßgeblich sind.

SV Waldhof Mannheim gegen Fortuna Düsseldorf

Die im Urteil behandelte Begegnung ist das Meisterschaftsspiel SV Waldhof Mannheim gegen Fortuna Düsseldorf, das am 07.08.2026 stattfand. Die Verfahrensbezeichnung im DFB‑Dokument nennt die Partie eindeutig und ordnet sie dem Wettbewerbsrahmen zu. (assets.dfb.de) Die Spielpaarung wird im Urteil als Ausgangspunkt der Sanktion genannt; die Sanktionen betreffen nicht die sportliche Bewertung des Spiels, sondern das Fehlverhalten von Zuschauern rund um die Partie. (assets.dfb.de) Hintergrund zum Spiel: Die Begegnung wurde im DFB‑Datencenter geführt und ist als Meisterschaftsbegegnung dokumentiert; die Urteilsakte bezieht sich konkret auf Vorfälle in Mannheim an diesem Datum. (datencenter.dfb.de) (Weitere Ausführungen zur Spielsituation selbst sind nicht Gegenstand der Urteilsniederschrift.)

07.08.2026 · 3. Liga · Urteil

Die Urteilsniederschrift datiert das beanstandete Spiel auf den 07.08.2026 und weist es als Meisterschaftsspiel der 3. Liga aus. Die Entscheidung des Sportgerichts wurde am 24.09.2026 getroffen und schriftlich verkündet. (assets.dfb.de) Die formale Einordnung (Datum, Wettbewerb, Verfahrensart) ist ausdrücklich in der ersten Seite der veröffentlichten Urteilsakte vermerkt; daraus ergeben sich auch die rechtlichen Bezugspunkte für das Verfahren. (assets.dfb.de) (Die Angabe der Liga und des Datums basiert auf der DFB‑Niederschrift.) (assets.dfb.de)

Rechtliche und praktische Konsequenzen für den Verein

Das Urteil hat mehrere unmittelbare Folgen: finanziell trägt Fortuna Düsseldorf die Kosten des Verfahrens; materiell ist der Klub verpflichtet, gegebenenfalls Nachweise für sicherheitstechnische Ausgaben vorzulegen, wenn er den eingeräumten Teilbetrag von bis zu 3.100 Euro in Anspruch nimmt. Kommt der Verein dieser Nachweispflicht nicht nach, bleibt die volle Geldstrafe wirksam. (assets.dfb.de) Für den sportlichen Ablauf selbst bedeutet eine solche Sanktion in erster Linie eine verstärkte Kontroll- und Präventionspflicht für den Verein gegenüber seinen Anhängern. Wiederholte Verstöße können in der Zukunft härtere Sanktionen nach sich ziehen, von höheren Geldstrafen bis zu Zuschauerausschlüssen oder anderen ordnungsrechtlichen Maßnahmen durch den DFB. Die DFB‑Dokumentation zeigt, dass Fortuna in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Sanktionen belegt wurde. (dfb.de)

Reaktionen, Prävention und Ausblick

Die veröffentlichte Urteilsakte enthält keine Zitate von Vereinsvertretern; sie dokumentiert das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens. Ob Fortuna Düsseldorf gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat oder plant, den Betrag zu verwenden und welchen Maßnahmen der Klub gegebenenfalls nachkommt, ist in der Niederschrift nicht vermerkt. Solche Informationen sind üblicherweise Gegenstand von Stellungnahmen des Vereins oder weiterer DFB‑Verfahrensschritte. (assets.dfb.de) Aus Sicht der Fan‑ und Sicherheitsarbeit betont das Sportgericht den präventiven Wert investiver Maßnahmen: Der DFB räumt dem Verein die Möglichkeit ein, einen Teil der Sanktion in sicherheitsrelevante Maßnahmen zu investieren, womit der Verband ausdrücklich auf Prävention setzt. Für die Anhängerarbeit und Sicherheitskonzepte der Klubs bleibt dies ein relevanter Anreiz, Vorkommnisse zu verhindern. (assets.dfb.de)

Wichtige Fakten zum Nachlesen

Kurz zusammengefasst: Urteilsspruch am 24.09.2026, Strafe 7.750 Euro, 31 pyrotechnische Gegenstände bei der Partie am 07.08.2026 in Mannheim, bis zu 3.100 Euro der Strafe dürfen für sicherheitstechnische Maßnahmen verwendet werden; Nachweisfrist 31.03.2027. Diese Angaben entstammen der veröffentlichten Urteilsniederschrift des DFB‑Sportgerichts. (assets.dfb.de) Leser, die weitergehende Details zur formalen Begründung und den exakten Minutenzählungen der Vorfälle einsehen möchten, finden diese Angaben in der offiziellen Urteilsakte des DFB. (assets.dfb.de) (Anmerkung: Diese Meldung basiert auf der veröffentlichten DFB‑Entscheidung; Aussagen von Vereinen oder weitergehende polizeiliche Ermittlungen sind gesondert zu prüfen, sofern entsprechende Pressemitteilungen folgen.) (assets.dfb.de)