Der Deutsche Fußball‑Bund (DFB) hat am 10. September 2026 offiziell angekündigt, dass das DFB‑Sportgericht am Freitag, 11. September 2026, ab 12:30 Uhr am DFB‑Campus in Frankfurt am Main mündlich über den Einspruch des Trainers Vincent Wagner und des SV 07 Elversberg verhandeln wird. Die Mitteilung nennt Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung und macht damit den nächsten formalen Schritt in dem Disziplinarverfahren öffentlich. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Hintergrund des Verfahrens ist eine im Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September 2026 verhängte Gelb‑Rote Karte gegen Wagner, gegen die sowohl der Trainer als auch sein Klub Einspruch eingelegt hatten. Ein zunächst durchgeführtes schriftliches Verfahren war nach Auskunft des DFB‑Artikels vom 7. September 2026 zugunsten des Einzelrichterurteils ausgefallen; deshalb kommt es jetzt zur mündlichen Anhörung vor dem Sportgericht. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Die anberaumte mündliche Verhandlung, so der DFB, bietet beiden Seiten die Gelegenheit, ihre Argumente persönlich darzulegen und Beweismittel sowie Zeugenaussagen vorzubringen. Entscheidend ist dabei, dass das Sportgericht in der mündlichen Verhandlung unmittelbare Eindrücke gewinnen kann, die in einem rein schriftlichen Verfahren nicht entstehen — ein wesentlicher Unterschied, der über den Umfang oder die Dauer einer möglichen Sperre mitentscheiden kann. Ort der Verhandlung ist der DFB‑Campus in Frankfurt am Main; Beginn ist offiziell mit 12:30 Uhr angesetzt. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Konkrete Aussagen zu einer möglichen Strafhöhe oder zur weiteren sportlichen Belastung für den Verein enthält die DFB‑Mitteilung nicht; sie benennt ausschließlich den Termin der Verhandlung und den Gegenstand des Einspruchs (die Gelb‑Rote Karte vom 5. September 2026). Jede Entscheidung des Sportgerichts — Bestätigung, Reduzierung oder Aufhebung der Sanktion — hätte direkte Folgen für die Einsatzfähigkeit des Trainers in unmittelbar bevorstehenden Spielen, weshalb das Ergebnis für SV 07 Elversberg sportlich relevant ist. Diese Relevanz ergibt sich aus dem Gegenstand des Verfahrens wie vom DFB formuliert. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Das Vorgehen folgt dem etablierten Verfahren beim DFB‑Sportgericht: Nach einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kann der Betroffene Einspruch einlegen und in einem mündlichen Termin eine erneute Überprüfung erreichen. Die Ansetzung der öffentlichen Verhandlung am 11. September gibt nun einen festen zeitlichen Rahmen vor; Beobachter, Medienvertreter und die beteiligten Parteien werden dort die endgültige Entscheidung erwarten. Angaben zu weiteren Verfahrensschritten oder einem möglichen Rechtsweg nach dem Sportgerichtsentscheid macht die Kurzmeldung nicht. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Für Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die kurze, offizielle DFB‑Mitteilung die verlässlichste Quelle für Datum, Uhrzeit und Sachverhalt: Vincent Wagner und der SV 07 Elversberg haben gegen das Einzelrichterurteil vom 7. September 2026 Einspruch eingelegt, die mündliche Verhandlung ist für den 11. September 2026 um 12:30 Uhr am DFB‑Campus terminiert. Weitere Details oder das Urteil werden nach der Verhandlung durch das DFB‑Sportgericht bekanntgegeben. ([dfb.de](https://www.dfb.de/news/dfb-sportgericht-verhandelt-wagner-einspruch-am-freitag))

Quelle: Deutscher Fußball‑Bund (DFB)